Direktiven für Zeitreisen

Präambel

Die Direktiven für Zeitreisen erfüllen den Zweck, keine Inkonsistenzen in der Zeitlinie zu verursachen.
Daher müssen diese von Zeitreisende ausnahmslos eingehalten werden.

Direktive 1

Befähigung und Visa

Jeder selbstständig Zeitreisende muss im Besitz eines gültigen Zeitreise-Befähigungszertifikats sein.
Personen, die im Öffentlichen oder Privatwirtschaftlichen Personen-Temporal-Verkehr als Führer von Zeitreisegefährten tätig sind, benötigen ein erweitertes Zeitreise-Befähigungszertifikat, das gültig sein muss.

Vor Antritt einer Zeitreise muss jeder Zeitreise-Passagier ein Visum oder einen Passierschein für den Transfer besitzen.
Zeitreise-Passagiere benötigen beim erstmaligen Reisen in eine Epoche beziehungsweise in ein Jahr einen Nachweis einer offiziellen Stelle an einen Lehrgang oder an Lehrgängen über die Epoche oder Epochen beziehungsweise des Jahres oder der Jahre seiner Zeitreise.
Es gibt nur Einzel-Visa oder Einzel-Passierscheine und keine Dokumente für Gruppen.

Direktive 2

Nichteinmischung

Zeitreisende haben sich nicht in den historischen Verlauf einzumischen.
Sie fungieren lediglich als Beobachter und verhalten sich neutral.

Direktive 3

Kleidercodex

Zeitreisende haben sich in der Kleidung zu kleiden, die der der Zielzeit und der Zeit, in der sie sich bewegen, entspricht.
Technische Geräte und Accessoires aus der Gegenwart bzw. Zukunft dürfen nicht sichtbar sein oder dürfen nicht mitgenommen werden, wenn sie sich nicht verstecken oder unkenntlich machen lassen können.

Direktive 4

Impfpflicht

Zeitreisende müssen vor Antritt jeder Zeitreise geimpft sein.
Vor jeder Zeitreise wird das Impfbuch von der zuständigen Behörde und Institution kontrolliert.
Gegebenenfalls muss eine Impfung getätigt oder aufgefrischt werden.

Direktive 5

Die Verschwiegenheit über die Gegenwart und Zukunft (aus Sicht der anderen) ist ein sehr hohes Gut.

1. Schwiegen über die Gegenwart und Zukunft

Zeitreisende dürfen den Personen der anderen Zeit nichts aus deren Zeit berichten. Dies gilt für historische Entwicklungen und Wissen, das die Menschheit entdecken wird.

2. Schwiegen über die Identität

Zeitreisende dürfen ihre Identität unter keinen Umständen preisgeben.
Dies gilt für den vollständigen Namen. Die einzige Ausnahme bildet der (erste) Vorname.
Wenn sich die Nennung des Familien‑ bzw. Nachnamens nicht vermeiden lässt, ist ein Aliasname zu wählen, der keinen Bezug zum Realnamen hat.

3. Schweigen über Zeitreisen

Zeitreisende dürfen unter keinen Umständen erwähnen, dass sie Zeitreisende sind.

Direktive 6

Nichteinbringung

Kein Zeitreisender darf etwas aus seiner Gegenwart in die andere Zeit einbringen. Dies gilt für Numisnata ebenso wie für technische Geräte oder andere Gegenstände sowie für Pharmaka und medizinische Produkte.
Ein Augenmerk liegt besonders darauf, keine Lichtbilder denen aus der anderen Zeit auszuhändigen.

Direktive 7

Konsumverbot

Zeitreisende dürfen nichts aus der anderen Zeit mitnehmen.
Auch ist es verboten, Handel zu treiben und/oder etwas zu erstehen.

Direktive 8

Speiseverbot

Zeitreisende ist es nicht erlaubt, Speisen oder Getränke der anderen Zeit zu sich zu nehmen.

Direktive 9

Transferverbot

Kein Zeitreisender darf Nicht-Zeitreisende aus einer Zeit in eine andere Zeit transferieren.